Keine Kündigung, keine Abmahnung, keine wichtige, rechtserhebliche Erklärung sollte mit einer lediglich eingescannten Unterschrift abgegeben werden. Denn will auf diese Art und Weise ein Kindergarten-Träger oder ein Erzieher kündigen, wird es im Streitfall eine böse Überraschung geben. > Lesen Sie,