Eine Übersicht über die Beteiligungsmöglichkeiten der Eltern in den Kita-Gesetzen der Länder Als Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung nach Art. 72 Grundgesetz unterliegt das Kinder- und Jugendhilferecht, zu dem nach (nicht unumstrittener) Auffassung die Kindertagesbetreuung mit ihrem Erziehungs-, Betreuungs- und Bildungsauftrag
Elternbeteiligungsrechte in Kindertageseinrichtungen
![Elternbeteiligungsrechte in Kindertageseinrichtungen Elternbeteiligungsrechte in Kindertageseinrichtungen](https://kitarechtler.de/wp-content/uploads/2016/01/elternbeteiligungsrechte_2-630x300.png)