Aufgepasst bei schwankendem Einkommen! In Berlin wird nach dem „Gesetz über die Beteiligung an den Kosten der Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege sowie in außerunterrichtlichen schulischen Betreuungsangeboten (Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz – TKBG)“ die Kostenbeteiligung der Familien an den Betreuungsleistungen
Berlin: Die Einkommensbemessung nach dem Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz (TKBG)
