Können Erzieher für vom Träger bezahlte Fortbildungen mit Rückzahlungsverpflichtungen belastet werden? Auf dem Papier sieht es so einfach aus. Da gibt es eine sinnvolle Fortbildungsveranstaltung, die natürlich durchaus Geld kostet, und der Träger beschließt, für seine(n) Erzieher(in) die Kosten hierfür