Lügnereien im Internet durch Erzieher kann fristlose Kündigung nach sich ziehen! Praktisches Wissen für Erzieher/innen und Kita-Träger: Geschäftsschädigende Äußerungen eines Arbeitnehmers im Internet – zum Beispiel: im Betrieb werden keine / kaum Fachkräfte beschäftigt – können eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.