Amtsgericht Göttingen spricht Eltern Schadensersatz zu! Nachdem bei der im Eigentum der Kommune stehenden Kindertagesstätte erhebliche Brandschutzmängel festgestellt wurden, verlegte der kirchliche Träger die Betreuung in die benachbarte Mehrzweck-/Turnhalle. > Lesen Sie, was andere über uns sagen! < Das Amtsgericht
Urteil: Betreuung in Turnhalle auch übergangsweise nicht vertragsgemäß
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