Wenn ein Kita-Träger das Betriebliche Eingliederungsmanagement (bEM) vergisst, wird eine Kündigung „wegen Krankheit“ fast unmöglich Ja, es gibt die Möglichkeit „wegen Krankheit“ einem Erzieher oder einer Erzieherin zu kündigen. Auch darf eine solche krankheitsbedingte Kündigung noch während der Erkrankung
Ohne bEM kaum Chancen auf wirksame Kündigung eines langzeiterkrankten Erziehers
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