Darf der Träger oder die Kitaleitung die private „Verschönerung“ des Arbeitsplatzes oder des Arbeitsumfeldes verbieten? Fotos auf dem Schreibtisch, die Lieblingspflanze im Regal, die Kaffeetasse mit „lustigem“ Motiv von der letzten Urlaubsreise und der Kugelschreiber mit der Parole irgendeiner Partei: