Das Arbeitsgericht München hat hierzu eine recht überraschende Meinung! Der Träger als Arbeitgeber schuldet den Lohn und der Erzieher als Arbeitnehmer in seiner Arbeitszeit die entsprechende Arbeitsleistung. Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht! Also soll der Arbeitnehmer
#30SekKitarecht Folge 35 – Handynutzung während der Aufsicht? No go!
Kein whatsapp oder facebook bei der Arbeit! Die Erzieherin tippt die ganze Zeit auf dem Handy herum und pflegt ihre whatsapp-Bekanntschaften? Der Erzieher ist facebook näher als den zu betreuenden Kindern. Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht! Und das alles