Das Arbeitsgericht München hat hierzu eine recht überraschende Meinung! Der Träger als Arbeitgeber schuldet den Lohn und der Erzieher als Arbeitnehmer in seiner Arbeitszeit die entsprechende Arbeitsleistung. > Lesen Sie, was andere über uns sagen! < Also soll der
Generelles Verbot bei der Arbeit privat zu telefonieren – Mitbestimmung des Betriebsrats?
