Eine Übersicht über die Beteiligungsmöglichkeiten der Eltern in den Kita-Gesetzen der Länder Als Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung nach Art. 72 Grundgesetz unterliegt das Kinder- und Jugendhilferecht, zu dem nach (nicht unumstrittener) Auffassung die Kindertagesbetreuung mit ihrem Erziehungs-, Betreuungs- und Bildungsauftrag