Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) bei langzeiterkrankten oder häufig kurz erkrankten Erziehern bedeutet einigen Aufwand für Kita-, Kindergarten- oder Hort-Träger Die Vorgaben zum betrieblichen Eingliederungsmanagement fordert von Kita-Träger ein Tätigwerden im Fall von langzeiterkrankten oder häufig kurzzeiterkranknten Beschäftigten. Alle unsere +1.000!
Ohne bEM kaum Chancen auf wirksame Kündigung eines langzeiterkrankten Erziehers
Wenn ein Kita-Träger das Betriebliche Eingliederungsmanagement (bEM) vergisst, wird eine Kündigung „wegen Krankheit“ fast unmöglich Ja, es gibt die Möglichkeit „wegen Krankheit“ einem Erzieher oder einer Erzieherin zu kündigen. Auch darf eine solche krankheitsbedingte Kündigung noch während der Erkrankung