Warum sollten in der Tagespflege in Berlin andere Regeln für die Kündigung der Betreuung gelten? Sonderrechte für die Bezirksämter? Die Rechtsbeziehungen in der Tagespflege in Berlin werden von § 16 Abs. 3 KitaFöG Berlin geregelt. Dort heißt es: “Bei Kindertagespflege