2 Wochen sind für eine Kündigungserklärungsfrist nicht viel Zeit! Achtung Kita-Träger: Soll eine außerordentliche (fristlose) Kündigung gegenüber einem Beschäftigten im Kindergarten wie Erzieher, Koch oder Hausmeister ausgesprochen werden, ist die Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB zu beachten. Wir