Die Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII hat in zwei Bundesländern Entscheidungsbefugnis bei Streit über die Kita-Finanzierung! § 74a SGB VIII statuiert den Vorrang des Landesrechts hinsichtlich der Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder. So finden sich 16 unterschiedliche Regelungen zur Förderung