„Die Kündigung hat ja keine Begründung. Die ist doch unwirksam, oder?!“ – Stimmt das…? Eine Kündigung des Kita- oder Hort-Trägers als Arbeitgeber ohne Begründung gegenüber einem Erzieher oder einer Erzieherin sei doch unwirksam, wenn die Begründung fehlt – das hören