Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdungen bzw. bereits beim Verdacht aufgrund gewichtiger Anhaltspunkte ist eine absolut wichtige Sache. Was ist jedoch bei Uneinigkeit im Rahmen der Gefährdungseinschätzung? Das sogenannte „§8a-Verfahren“ (sowie das hoffentlich vorhandene und inhaltlich richtige Kinderschutzkonzept einer Kita oder eines