Haben Erzieher einen Anspruch darauf, die Gründe für ein anstehendes Personalgespräch vom Kita-, Kindergarten- oder Hort-Träger vorab zu erfahren? Ein Träger als Arbeitgeber darf einen Erzieher und sonstige Beschäfte zum Personalgespräch (gerne auch mal Feedbackgespräch genannt) rufen. Allerdings nicht außerhalb