Stadt muss Mehrkosten für selbstbeschafften Kita-Platz zahlen Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden, dass die Stadt die Mehrkosten der Unterbringung eines 2-jährigen Kindes für einen selbst beschafften Betreuungsplatz in einer privaten Einrichtung tragen muss, wenn kein Platz in einer städtischen Kindertageseinrichtung