Kann ein Kita-Träger die Teilkündigung des Betreuungsvertrages aussprechen, wenn sich die Betreuungszeit ändert? Ganz oder gar nicht – oder doch angepasst an den Einzelfall? Was tun, wenn sich der Betreuungsanspruch von Eltern ändert und damit ebenso die täglich finanzierte Betreuungszeit