Was beim Antrag auf Teilzeit formal beachtet werden muss Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers, § 2 TzBfG. So weit, so gut. > Lesen Sie, was andere über uns sagen! <