Damit die Übernahme der Kita-Einrichtung nicht später in einer Konkurrenzsituation endet – wirksames Wettbewerbsverbot im Übernahmevertrag vereinbaren! Eine Kita soll von einem neuen Träger übernommen werden. Nicht eine ganze Kita, sondern nur eine Einrichtung von möglicherweise mehreren, d.h. der „alte“