Bei einem Kita- oder Hort-Trägerwechsel wird zumeist ein entsprechender Übernahmevertrag geschlossen – dort sollte aber auch ein Wettbewerbsverbot geregelt sein! Ein Träger verkauft oder überträgt sonstwie eine Einrichtung auf einen anderen Träger. Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!
Beim Kita-Übernahmevertrag das Wettbewerbsverbot nicht vergessen!
Damit die Übernahme der Kita-Einrichtung nicht später in einer Konkurrenzsituation endet – wirksames Wettbewerbsverbot im Übernahmevertrag vereinbaren! Eine Kita soll von einem neuen Träger übernommen werden. Nicht eine ganze Kita, sondern nur eine Einrichtung von möglicherweise mehreren, d.h. der „alte“