Bei einem Kita- oder Hort-Trägerwechsel wird zumeist ein entsprechender Übernahmevertrag geschlossen – dort sollte aber auch ein Wettbewerbsverbot geregelt sein! Ein Träger verkauft oder überträgt sonstwie eine Einrichtung auf einen anderen Träger. > Lesen Sie, was andere über uns sagen!
#30SekKitarecht Folge 61 – Kita-Übernahmevertrag und Wettbewerbsverbot
