Wann verfällt der rückwirkende Anspruch auf Mindestlohn bei Erzieher? Jeder Erzieher hat einen gesetzlichen Anspruch auf Mindestlohn. Hat der jeweilige Kita-Träger jedoch „vergessen“ diesen zu bezahlen, kann auch nachträglich eine Bezahlung nach dem Mindestlohn für den entsprechenden Zeitraum (seit in
Kitarechtler Podcast #54: Überstundenbezahlung für Kita-Erzieher?
Überstundenabgeltung durch Bezahlung oder Freizeitausgleich? Und wie überhaupt geleistete Überstunden beweisen? Dürfen Überstunden durch Freizeitausgleich „abgebummelt“ werden? Oder kann ein Erzieher auch vom Kita-Träger als Arbeitgeber die Bezahlung der geleisteten Überstunden in Euro verlangen – und eben nicht einen Freizeitausgleich
Überstunden-Ausgleich für Erzieher und dann krank?
Erkrankt ein Erzieher während einer Freistellung um Überstunden abzubummeln, bleibt der Zeitausgleich u.U. wirksam! Überstunden ohne Ende, die irgendwann abgebummelt werden müssen. Nicht nur im Kita, Kindergarten oder Hort mehr oder weniger Alltag. > Lesen Sie, was andere über uns