Überstundenabgeltung durch Bezahlung oder Freizeitausgleich? Und wie überhaupt geleistete Überstunden beweisen? Dürfen Überstunden durch Freizeitausgleich „abgebummelt“ werden? Oder kann ein Erzieher auch vom Kita-Träger als Arbeitgeber die Bezahlung der geleisteten Überstunden in Euro verlangen – und eben nicht einen Freizeitausgleich