Wer darf unterschreiben? Wer muss informiert werden? Und vor allem: Wem gegenüber muss gegebenenfalls die Kündigung des Kita-Betreuungsvertrag ausgesprochen werden? Achtung! Manche Regeln im Kita-Betreuungsvertrag oder im Hortvertrag halten einer rechtlichen Überprüfung nicht statt – selbst wenn sie auf den
Bei Kündigungen sind die Vertretungsverhältnisse offen zu legen
Auch der Personalleiter muss ggf. eine Original-Vollmacht des Arbeitgebers vorlegen (LAG Schleswig-Holstein vom 25.02.14, 1 Sa 252/13) Wieder ein Urteil, das auch im Feld Kinderbetreuung von Bedeutung sein könnte und worauf auch wir in unseren Fortbildungen immer wieder hinweisen: