Auch der Personalleiter muss ggf. eine Original-Vollmacht des Arbeitgebers vorlegen (LAG Schleswig-Holstein vom 25.02.14, 1 Sa 252/13) Wieder ein Urteil, das auch im Feld Kinderbetreuung von Bedeutung sein könnte und worauf auch wir in unseren Fortbildungen immer wieder hinweisen: oft