Selbst wenn weiter Streit über die Wirksamkeit einer Kündigung besteht, sollten Erzieher vom Kita- oder Hort-Träger ein vorläufiges Arbeitszeugnis einfordern! Ab und an Zwischenzeugnis einfordern ist eine gute Idee – wir hatten schon mehrmals darüber berichtet. > Lesen Sie,