Auch ein Eigenbetrieb als Träger kann einen Betreuungsvertrag nicht ohne Weiteres kündigen! Die Musterbetreuungsverträge der Senatsverwaltung in Berlin, die auch die Eigenbetriebe in leichter Abwandlung verwenden, sehen in Übereinstimmung mit § 16 Absatz 2 KitaFöG vor, dass ein Kita-Träger den