Auffassung des Verwaltungsgerichts Koblenz: Kita darf auch als Haupt- und Nebenstelle betrieben werden – mit einer Betriebserlaubnis! Was wurde erstinstanzlich entschieden? Nun, ein Kita-Träger hatte einen anderen, örtlich etwas entfernteren Kindergarten in einer Nachbargemeinde übernommen und wollte diesen jetzt als “Nebenstelle”