Kleine und leider manchmal auch große Unfälle begleiten den Krippen- und Kitaalltag. Wie damit umgehen? Was gibt es (auch) rechtlich zu beachten?

Bestürzung, Sorgen, Vorwürfe und ganz viel Unsicherheit. Das sind oftmals die Folgen eines Unfalls in der Krippe, in der Kita oder in der Schule. Dazu kommen noch die drängenden Fragen nach dem Grund eines Unfalls: Aufsichtspflichtverletzung? Fahrlässiges Verhalten? Oder die unglückliche Verkettung von Umständen, die niemand hat voraussehen können.

Bei Unfällen, oftmals sogar auch bei den Spielunfällen, gilt es im Nachgang der ersten Hilfe / der Erstversorgung viele Dinge fast gleichzeitig zu beachten:

Zum Beispiel:

▪ Wer war wann wo zum Zeitpunkt des Unfalls? Sollte alles dokumentiert werden?

▪ Was ist wann ins Verbandsbuch / dem Unfallbuch einzutragen? Worüber sind die Eltern des betroffenen Kindes zu belehren?

▪ Ist eine Meldung über besondere Ereignisse und Entwicklungen (§47 SGB VIII) an die Kitaaufsicht erforderlich?

▪ Sind Anzeigen zu erwarten?

▪ Medienanfragen? Unruhe und Sorgen in der Elternschaft? Datenschutz?

Schwierige Fragen – daher ist wichtig, einen starken Partner für die Bewältigung dieser herausfordernden Aufgaben an der Seite zu haben!

Wie können die Kitarechtler – Rechtsanwälte Ihnen hier helfen?

Lässt die Art und Weise eines Unfalls vermuten, dass eine Aufsichtspflichtverletzung oder ein (baulicher) Mangel in der Einrichtung der Grund hierfür sein könnten, wird von vielen Seiten eine entsprechende Überprüfung des Vorfalls wie auch der generellen Strukturen eingefordert werden.

Dass hierbei Rechte beachtet und nicht verkürzt und zugleich entsprechende Pflichten ordnungsgemäß erfüllt werden, dafür können wir für Sie tätig werden.

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