Wenn Anwohner gegen Kita-Erweiterungen oder Kita-Neubauten protestieren

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Kitaplätze sind knapp und heiß begehrt und trotzdem kommt es vielerorts immer wieder zu den gleichen Diskussionen:

Wegen angeblicher “Wohnqualität”-Gefährung durch “Kinderlärm” (aka Kinderlachen) und Bringe- und Abholverkehr protestieren Anwohner wieder einmal gegen eine geplante Kita-Erweiterung.

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Urteile zu der Problematik gibt es zuhauf. Meist haben die Anwohner das Nachsehen, da es durch die jüngste Änderung des BImSchG (Bundes-Immisionsschutzgesetzes) durch Einfügen des neuen Absatzes 1a) eigentlich eine recht klare gesetzliche Regelung gibt.

Denn dieser lautet:

“(1a) Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden.”

von Rechtsanwalt Holger Klaus

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