Dürfen Erzieher ganz allein in der Einrichtung die Aufsicht über die zu betreuenden Kinder haben? 

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Vor allem früh morgens wenn die Kita oder der Hort eröffnet und am späten Nachmittag bzw. frühen Abend wenn ein langer Kita-Tag zu Ende geht stellt sich die Frage wie viele Erzieher eigentlich anwesend sein müssen, um adäquat die Aufsicht über die bereits oder noch anwesenden Kinder zu gewährleisten.

Was gilt also im Hinblick auf eine etwaige Aufsichtspflichtverletzung auch in Randzeiten und warum gibt es dennoch gefühlt einen logischen Widerspruch? Wir machen uns in unserem Videobeitrag dazu Gedanken.

von Rechtsanwalt Holger Klaus

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#30SekKitarecht Folge 76 – Aufsichtspflicht – allein in Randzeiten?