Die Kitarechtler

Kitarecht Folge 307 – Bei Arbeitszeit-Schummel droht Erziehern die fristlose Kündigung!

Die Folgen des Arbeitszeitbetrug können für Erzieher gravierend sein!


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In manchen Situationen kann es für Erzieherinnen und Erzieher sehr leicht sein, falsche Angaben über ihre Arbeitszeiten zu machen. Vielleicht verlassen sie als letzte die Einrichtung und denken sich: die eine Stunde mehr oder weniger macht doch auch keinen Unterschied, oder? Doch das ist natürlich nicht so. Wer falsche Angaben über Arbeitszeiten macht begeht damit einen Betrug, da sich der Lohnanspruch erschlichen wird.

Somit liegt ein Vertrauensbruch gegenüber dem Arbeitgeber vor. Gerichte bestätigen immer wieder, dass ein solcher Vertrauensbruch derart groß ist, dass der Kita-Träger in dem Fall die fristlose Kündigung aussprechen darf. Der Erzieher hat auch kein Recht auf eine Abmahnung.

Auch das Argument: „wäre ich noch länger in der Einrichtung geblieben hätte ich auch nicht mehr gemacht als zuhause“ gilt nicht. Erzieherinnen und Erzieher sollten also bei den Angaben zu ihrer Arbeitszeit immer ehrlich sein um nicht eine fristlose Kündigung zu riskieren.

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