Zeiterfassung ist Vertrauenssache

Fehlerhafter Stunden-Zettel kann fristlose Kündigung rechtfertigen! Das Hessische Landesarbeitsgericht bestätigt in seinem Urteil vom 17.02.2014 (Az. 16 Sa 1299/13), dass einem Arbeitgeber die Zusammenarbeit mit einem Mitarbeiter, der eines Arbeitszeitbetrugs überführt wurde, nicht mehr zugemutet werden kann; dies auch bei