>> Download als PDF hier << Kann für einen Brückentag einfach „Zwangsurlaub“ durch den Träger angeordnet werden? Antwort: Kurze Antwort: Grundsätzlich nein. Langfassung: Klar, am Brückentag ist häufig Urlaub gerne gesehen, da so prima ein verlängertes Wochenende gestaltet werden kann. Allerdings
#101KitaFragen – Trotz Krankschreibung früher wieder zur Arbeit kommen?
>> Download als PDF hier << Trotz Krankschreibung früher wieder zur Arbeit kommen? Antwort: Kurze Antwort: Grundsätzlich möglich! Langfassung: Mit der „Krankschreibung“, d.h. der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB), bestätigt eine Ärztin oder Arzt, dass eine beschäftigte Person zu einem bestimmten Zeitpunkt arbeitsunfähig (gewesen) ist.