Müssen Feuerlöscher immer griffbereit sein?
Antwort:
Kurze Antwort: Es kommt darauf an.
Langfassung: Richtigerweise nimmt das Thema Brandschutz in Krippen, Kitas und im Schulbetrieb eine immens wichtige Rolle ein. Dabei gilt natürlich immer der Grundsatz, dass die Menschenrettung jeder Brandbekämpfung vorzugehen hat.
Allerdings spielt selbstverständlich auch die Brandbekämpfung selber eine Rolle. Zum einen weil dadurch vielleicht ein noch „kleiner“ Brand schnell gelöscht oder zum anderen weil durch die Bekämpfung womöglich wertvolle Zeit für die Evakuierung der Einrichtung gewonnen werden kann.
Beides würde dafür sprechen, dass Feuerlöscher praktisch überall griffbereit vorgehalten werden müssten. Und tatsächlich gibt es Vorgaben von Unfallkassen „dass die Entfernung von jeder Stelle in einem Arbeitsbereich zum nächstgelegenen Feuerlöscher nicht mehr als 20 Meter (tatsächliche Laufweglänge)“ betragen dürfe. Das ist zwar nicht unmittelbar „griffbereit“ aber doch schon sehr in der Nähe des Geschehens.
Für Räumlichkeiten, in denen tatsächlich schneller mal etwas passieren kann, wird sogar zusätzlich vorgegeben, direkt in diesem Raum einen gebrauchsfertigen Feuerlöscher bereitzuhalten – so zum Beispiel in der Kita-Küche!
Wichtig: Ein Feuerlöscher ist nur so gut, wie er im Brandfall auch erreichbar ist. Daher ist auf jeden Fall immer wieder darauf zu achten, dass hier nicht kleine und große Hindernisse (Krippenwagen, Sofas, Regale, Bastel-Kunstwerke o.ä.) den schnellen Zugriff verlangsamen oder gar verhindern. Dies vor allem. weil Rauchentwicklung zusätzlich den Zugriff erschweren könnte. Hinzu kommt: Rettungswege sind sowieso frei von brennbaren Materialien zu halten.
Tipp:
Gerade in der Weihnachtszeit stellt sich immer wieder die Frage nach den Anforderungen an den Brandschutz, wenn brennende Kerzen die Stimmung heben sollen.
Hier sind Träger bzw. Leitungen immer gut beraten, die entsprechenden Vorgaben und Empfehlungen der Unfallkassen im Rahmen einer Teamsitzung spätestens Mitte oder Ende November noch einmal in Erinnerung zu rufen. Und das am Besten jedes Jahr wieder. Insbesondere sollten Träger oder Leitung diese Auffrischung bzw. Belehrung auch zur eigenen Absicherung protokollieren.
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