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Rechtsanwalt Holger Klaus (Partner) hat jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet der rechtlichen Beratung von Kita-Trägern, Leitungen, Erziehern und Eltern.

Bei Träger-Übernahmen oder im Fall des Kaufs einzelner Einrichtungen ist Rechtsanwalt Holger Klaus auf Verkäufer- wie auch Käuferseite beratend tätig. Im Bereich des Arbeitsrechts berät er sowohl die Kitaseite als Arbeitgeber wie auch Erzieher/-innen und anderes Kita-Personal als Arbeitnehmer. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit bilden die rechtlichen Fragestellungen zur Aufsichtspflicht & Haftung sowie der (institutionelle) Kinderschutz. 

Sein Wissen als Spezialist im Kitarecht bietet Rechtsanwalt Holger Klaus deutschlandweit in Fortbildungen und Webinaren an.

Er ist Mitglied des Haushaltsausschusses der Rechtsanwaltskammer Berlin.

Geschäftsführer der kitahelp GmbH

Rechtsanwalt Holger Klaus ist verheirat und Vater von zwei Töchtern.

Lehrtätigkeit

Rechtsanwalt Holger Klaus hat eine Lehrerlaubnis des Landes Berlin für die Erzieherausbildung an Fachschulen und hat an einer Fachschule für Sozialpädagogik gelehrt.

Buch / Publikationen / Vorträge / Workshops:

Rechtsanwalt Holger Klaus ist Autor der Fachbücher:


„Rechte und Pflichten in der Kita
Was Kinder dürfen und Erzieher/innen müssen“

Erschienen im BELTZ-Verlag, ISBN-13:  978-3-407-62853-4, 128 Seiten.
Broschiert.


„Dienstanweisungen für Kindergarten, Krippe und Hort“

Erschienen im BELTZ-Verlag, ISBN-10: 3779933055, 178 Seiten.


„Was Erzieher_innen wissen wollen: 50 Fragen zu Rechten und Pflichten in der Kita“

Erschienen im BELTZ-Verlag, ISBN-10: 3779939428, 132 Seiten.


> Lesen Sie, was andere über uns sagen! <

Rechtsanwalt Klaus ist Mitautor der Rubrik   „Sie fragen, die Kitarechtler antworten“ in der „klein & groß“, Fachzeitschrift für Frühpädagogik und Kita.

Fachaufsatz: „Die Auswirkungen des Mindestlohngesetzes auf den Kita-Bereich“ in der KiTa aktuell Recht Ausgabe 01.2015, Seite 11 ff.

Vortrag/Seminar an der FHTW Berlin zum Thema „Projektmanagement- und Software-Entwicklungsmethode Scrum und die sich hieraus ergebenden rechtlichen Besonderheiten.“

Vorträge und ganztägige arbeitsrechtliche Seminare zum ThemaFührungskräfte und Personalverantwortliche von Kindertagesstätten.“ sowie Workshops und Vorträge zur „Aufsichtspflicht in Kindergärten und Kindertagesstätten“; speziell auch für Erzieher. Fortbildungen zum Thema „Rechtsfragen im Schulsekretariat“ und zum „Hort-Recht“.

Besondere frühere Tätigkeiten:

Unternehmerisch tätig gewesen als geschäftsführender Gesellschafter eines Internet-Dienstleisters.

Fremdsprachenkenntnisse:

Englisch

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Rufen Sie uns einfach für ein unverbindliches, kostenloses Vorgespräch an! Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.

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