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„Wie kommt man dazu, eine Kanzlei derart speziell auf die Bereiche frühkindliche Bildung, Kita, Hort und Grundschule auszurichten?“

Die Frage mussten wir schon oft im Rahmen von Empfängen und Kongressen beantworten.

Höchste Zeit also, unsere Geschichte auch hier einmal zu erzählen:

Die Anfänge

Neben vielen anderen Mandanten hatten wir schon immer auch Kita-Träger, Erzieher oder Eltern. Die frühkindliche Betreuung geriet damit immer mehr auch in den beruflichen Mittelpunkt der Kanzlei. Mal musste die Finanzierung eines Indianer-Tipis gerettet werden, indem einem abgemahnten Kindergarten erfolgreich beigestanden wurde, dann wiederum geriet ein Träger in finanzielle Schieflage und Erzieher bangten um Jobs und Lohn und wollten vertreten werden. In einem weiteren Fall aus den Anfangstagen baten völlig verzweifelte Eltern um Beratung und Vertretung, weil ihnen von heute auf morgen ohne Angaben von Gründen plötzlich die Betreuung ihrer Kindern verweigert wurde. 

Juristisch richtig interessant wurde es dann im Rahmen einer damals begründeten Kooperation mit einem bundesweit agierenden Kita-Träger. Gemeinsam erstellte man im Auftrag von eBay Deutschland eine Machbarkeitsstudie zur vom Auftraggeber am Standort Kleinmachnow bei Berlin in Erwägung gezogene betriebliche Kinderbetreuung.

Die Anzahl der Fälle aus dem Kita- und Hortbereich nahm kontinuierlich zu. Sicher auch – vielen Dank dafür! – aufgrund zahlreicher Empfehlungen zufriedener Mandanten.

Die Entscheidung: „Alles auf Kitarecht & Co.“ 

Von diesem Punkt aus war es nur eine logische Entscheidung, uns fortan als „Kitarechtler.de“ aktiv auf dieses Rechtsgebiet zu fokussieren. Dies vor allem, weil wir als Rechtsanwälte und gerade auch als Dozenten für Schulungen und Weiterbildungen viele, viele, unfassbar viele Anfragen bekamen.

Zeitgleich stellten wir uns bei hunderten freien Trägern mit unserem Flyer vor und es rührt uns fast, wenn selbst nach so langer Zeit heute immer noch Träger oder Kita-bzw. Hort-Leitungen mit eben diesem Flyer in der Hand bei uns im großen Besprechungsraum sitzen und erzählen, dass sie diesen damals „bewusst und in Klarsichtfolie sicher verpackt aufgehoben haben, weil man ja nie wissen kann“, ob wir nicht doch noch gebraucht werden.

Von den damals angeschriebenen Trägern sind viele auch heute noch unsere treuen Kunden und nutzen wie mittlerweile viele andere Träger aus dem Bundesgebiet unser Produkt „Externe Rechtsabteilung“.

Ein Fachbuch? Ein Fachbuch!

Als unsere Wahl für das Kitarecht gefallen war, flatterte auch noch eine Anfrage des BELTZ-Verlags ins Haus. Der Geschäfsbereich frühkindliche Bildung sollte neu belebt werden und wir das Fachbuch für den Bereich Recht schreiben. Gesagt, getan – wobei wir lernen mussten, welchen Unterschied gute Lektoren tatsächlich ausmachen. Es wurde ergänzt, umgestellt, neu formuliert, klarer ausgedrückt, zusammengefasst und, und, und. 

Aber das Ergebnis gab ihnen recht und die Verkaufszahlen von „Rechte und Pflichten in der Kita: Was Kinder dürfen und Erzieher/innen müssen“ haben unsere kühnsten Träume übertroffen. Im Sommer 2017 erschien unser nächstes Buch: „Dienstanweisungen für Kindergarten, Krippe und Hort“ im BELTZ-Verlag. Im Frühjahr 2019 folgte ebenfalls im renomierten BELTZ-Verlag „Was Erzieher_innen wissen wollen: 50 Fragen zu Rechten und Pflichten in der Kita“

Zwei unsere Bücher zum Kitarecht haben dabei sogar den Bestseller-Platz 1 der entsprechenden amazon.de-Kategorie erreicht, nämlich einmal in „Familienrecht“ und einmal in „Kindergarten- und Vorschulpädagogik“. Wird es ein 4. Buch geben? Vielleicht..!

Die Kitarechtler veröffentlichen weiter – auf Papier und digital

Zwischenzeitlich wurden wir millionenfach auf Facebook, Twitter, Instagram etc. und in unserem Blog gelesen und auf Youtube gesehen. Insbesondere die Youtube-Videos sind beliebt. Im April 2014 fiel der Startschuss und es dauerte noch lange 4 Monate für die ersten 1.000 Views. Die nächsten 1.000 wurden dann allerdings schon innerhalb von weiteren 8 Wochen geknackt, 5.000 Views waren es im Januar 2016 und 7.000 nur 4 Wochen später. Heute sind es über 800.000 Videoaufrufe bei Youtube, über 3 Mio. Facebook und viele weitere Hundertausende bei Twitter, Linkedin, TikTok und Instagram; insgesamt also ein paar Millionen Video-Views!

In der „klein & groß“, der Zeitschrift für Frühpädagogik, sind wir mit unserer Dauerkolumne „Sie fragen, die Kitarechtler antworten“ fast schon zuhause. 

Regelmäßig schreiben wir auch zu Fachthemen in der KiTa aktuell Recht.

Die Kanzlei

Natürlich haben wir das alles nicht alleine geschafft. Ohne unser fantastisches Team wäre das alles nicht möglich gewesen! Auch deshalb wachsen wir weiter, bauen aus und stellen ein. Zur Zeit sind bei uns Kitarechtlern neun Rechtsanwälte und Volljuristen beschäftigt. Dazu kommen die diversen Beschäftigten in unserem Office.

Und weil wir ständig vor Gericht stehen, unterrichten, Workshops geben, deutschlandweit beraten und eigentlich einer von uns immer im Zug oder Auto sitzt, ist unseren tollen Mitarbeitern, die im Hintergrund die Fäden zusammenhalten und stets für einen reibungslosen Ablauf sorgen, gar nicht genug zu danken.

Was bringt die Zukunft?

Die Zukunft ist jetzt. 

Wir publizieren regelmäßig für Fachzeitschriften, halten Vorträge und sind häufig Ansprechpartner für TV, Radio und Zeitungen. Deutschlandweit beraten unsere „Kitarechtler“ zu praktisch allen Fragen rund um Kita, Kindergarten und Hort. Auch diverse Grundschulen in freier Trägerschaft gehören zu unseren Mandanten.  

Damit die frühkindliche Bildung und Betreuung in Deutschland jeden Tag noch ein Stück besser, sicherer und verlässlicher wird. Dafür sind wir jeden Tag da. 

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