Eine Erzieherin oder ein Erzieher schläft während der Arbeitszeit ein, verletzt hierdurch die Aufsichtspflicht – kann der Träger fristlos kündigen? Ein Schläfchen in Ehren, kann keiner verwehren? Doch und zwar während der Arbeitszeit. > Lesen Sie, was andere über
Erzieherin schläft während der Arbeitszeit – fristlose Kündigung?
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