„Die Kündigung hat ja keine Begründung. Die ist doch unwirksam, oder?!“ – Stimmt das…? Eine Kündigung des Kita- oder Hort-Trägers als Arbeitgeber ohne Begründung gegenüber einem Erzieher oder einer Erzieherin sei doch unwirksam, wenn die Begründung fehlt – das hören
#30SekKitarecht Folge 16 – 3 Abmahnungen = Kündigung?
Achtung: Es gilt keine Grundregel für die Anzahl ausgesprochener Abmahnungen vor einer Kündigung Erst nach 3 Abmahnungen darf der Kita-Träger eine Kündigung aussprechen? Stimmt das? So oder so ähnlich lautet oftmals die Frage von Erziehern uns gegenüber. > Lesen Sie,