Öffentliche Spielplätze stellen höhere Anforderungen an die Aufsichtspflicht. Gilt das aber womöglich auch für das eigene Kita-Freigelände? Im Rahmen der genügenden Aufsicht von Erziehern wird man davon ausgehen müssen, dass bei Besuch eines öffentlichen Spielplatzes vor der Freigabe der Örtlichkeit