Überstundenabgeltung durch Bezahlung oder Freizeitausgleich? Und wie überhaupt geleistete Überstunden beweisen? Dürfen Überstunden durch Freizeitausgleich „abgebummelt“ werden? Oder kann ein Erzieher auch vom Kita-Träger als Arbeitgeber die Bezahlung der geleisteten Überstunden in Euro verlangen – und eben nicht einen Freizeitausgleich
Überstundenausgleich und Krankheit in der Kita
Endlich werden die Überstunden in Freizeit ausgeglichen und dann krank – was nun? Selbstverständlich kommt es auch in Kita und Hort vor: Überstunden, weil man die kranke Kollegin vertreten musste, ein Elternabend anstand oder die Kitafahrt begleitet wurde. Alle unsere
Überstunden-Ausgleich für Erzieher und dann krank?
Erkrankt ein Erzieher während einer Freistellung um Überstunden abzubummeln, bleibt der Zeitausgleich u.U. wirksam! Überstunden ohne Ende, die irgendwann abgebummelt werden müssen. Nicht nur im Kita, Kindergarten oder Hort mehr oder weniger Alltag. > Lesen Sie, was andere über uns