Muss der Träger Schmerzensgeld für einen Impfschaden zahlen, wenn er den Erziehern die Impfung empfohlen hat? Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht! Lediglich die Empfehlung an Erzieher, sich zu impfen, soll dem Krippen-, Kindergarten- oder Hort-Träger nicht schaden.