Können freie Träger dazu gezwungen werden einen Betreuungsvertrag abzuschließen? Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht! In einem neuen Urteil spricht sich das Amtsgericht Cottbus für die Vertragsfreiheit der freien Träger aus! Es ist zwar noch nicht rechtskräftig, dennoch
Wunsch- und Wahlrecht ist Recht zweiter Klasse?
Bei der Abwehr von Kindern von „außerhalb“ sind offenbar viele Mittel Recht! Nach § 5 SGB VIII hat jeder Leistungsberechtigte das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. >