Darf ein Kita-Träger einer im Nebenjob Pornos drehenden Erzieherin kündigen? Das zuständige Arbeitsgericht hatte dies zunächst bejaht und eine Pflichtverletzung der Erzieherin im sogenannten außerdienstlichen Bereich gesehen. Allerdings nicht fristlos, sondern nur ordnungsgemäß zum Ablauf der Kündigungsfrist. Hiergegen wehrt sich nun