Nr. 72 von 1.000 I Kita-Schwimmen und die Aufsicht „Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Schwimmaufsicht des Bades keine besondere Aufsicht über die Gruppe der Kindertageseinrichtung gewährleistet und damit nicht in die Aufsicht mit einbezogen werden kann. Dennoch ist eine Anmeldung