Gewaltfreie Erziehung bedeutet die Abwesenheit von körperlicher UND psychischer Gewalt! § 1631 Abs. 2 BGB regelt es ausdrücklich: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ Eigentlich unmissverständlich oder? > Lesen
§ 1631 Abs. 2 BGB: Kinder haben ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung
