Unklare Formulierungen führen oft zur Unwirksamkeit der Kündigungsfristen in Betreuungsverträgen von Krippen-, Kita-, Hort- und Kindergarten-Trägern In Berlin gibt es für die Beendigung der Betreuungsverträge klare Regelungen. Sie müssen mit den Vorgaben des KitaFöG übereinstimmen. Gemäß § 16 Abs. 1